Businessplan

Rentabilitätsvorschau im Businessplan

Rechnet sich das Vorhaben? Wie die Rentabilitätsvorschau aufgebaut ist, wie Sie Umsätze begründen und warum Ihre Entnahmen hineingehören.

Die Rentabilitätsvorschau beantwortet die Frage, ob sich das Vorhaben rechnet. Sie stellt für die ersten drei Jahre Umsätze und Kosten gegenüber und zeigt den erwarteten Gewinn. Bei Einzelunternehmen geht sie einen Schritt weiter: Sie prüft, ob nach Abzug von Lebenshaltung, Versicherungen und Steuern genug übrig bleibt. Diese Seite erklärt Aufbau, Herleitung und typische Fehler.

Wozu die Rentabilitätsvorschau dient

Im Zahlenteil des Businessplans ist sie das Herzstück. Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan zeigen, was der Start kostet und wie er bezahlt wird. Die Rentabilitätsvorschau zeigt, ob das Unternehmen danach dauerhaft trägt und Kredite zurückzahlen kann. Banken und Förderstellen lesen sie besonders kritisch, denn hier stecken die meisten Annahmen.

Sie unterscheidet sich vom Liquiditätsplan: Die Rentabilitätsvorschau rechnet mit Erträgen und Aufwendungen, die einem Jahr zugeordnet sind, der Liquiditätsplan mit Zahlungen im Monat ihres Geldflusses. Beide gehören zusammen und müssen zueinander passen.

Das Schema

Zeile Erläuterung
Umsatz (netto) Erlöse ohne Umsatzsteuer
minus Wareneinsatz, Material, Fremdleistungen direkt vom Umsatz abhängige Kosten
= Rohertrag was nach den direkten Kosten bleibt
minus Personalkosten Löhne, Arbeitgeberanteile, bei Kapitalgesellschaften auch das Geschäftsführergehalt
minus Raumkosten Miete, Nebenkosten, Reinigung
minus Versicherungen und Beiträge betriebliche Versicherungen, Kammerbeiträge
minus Fahrzeugkosten Leasing, Kraftstoff, Wartung, Steuer
minus Marketing Werbung, Website, Messen
minus Verwaltung Telefon, IT, Büro, Buchhaltung, Beratung
minus Abschreibungen Wertverlust der Investitionen pro Jahr
minus Zinsen Zinsen auf Kredite, nicht die Tilgung
minus sonstige Kosten Reparaturen, Gebühren, Weiterbildung
= Betriebsergebnis vor Steuern Gewinn oder Verlust

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften folgt ein zweiter Teil:

Zeile Erläuterung
Gewinn vor Steuern aus dem Schema oben
minus private Lebenshaltung Miete, Lebensmittel, Mobilität
minus Kranken- und Pflegeversicherung selbst zu zahlen
minus Altersvorsorge freiwillig oder pflichtig
minus Einkommensteuer grob geschätzt, mit Steuerberatung abstimmen
minus Tilgung aus dem Gewinn zu bezahlen
= Über- oder Unterdeckung bleibt etwas übrig oder fehlt etwas?

Erst diese zweite Rechnung zeigt, ob die Gründung trägt. Ein Gewinn, der die Lebenshaltung nicht deckt, ist für ein Einzelunternehmen auf Dauer zu wenig.

Besonderheit bei UG und GmbH

Bei einer Kapitalgesellschaft sieht die Rechnung anders aus. Das Gehalt der Gesellschafter-Geschäftsführer ist ein Personalaufwand der Gesellschaft und steht deshalb im ersten Teil des Schemas. Ein zweiter Teil mit privater Lebenshaltung entfällt, weil die Gesellschaft nicht vom Leben ihrer Gesellschafter belastet wird. Stattdessen fallen auf den Gewinn der Gesellschaft Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Prüfen Sie für die Planung zwei Dinge: Reicht das angesetzte Geschäftsführergehalt zum Leben, einschließlich Kranken- und Altersvorsorge? Und bleibt nach diesem Gehalt noch ein Ergebnis, das Zinsen, Tilgung und Rücklagen trägt? Ein künstlich niedriges Gehalt verbessert zwar das Ergebnis, zeigt Banken aber kein realistisches Bild. Welche Rechtsform zu Ihrem Vorhaben passt, entscheiden Sie am besten erst, wenn beide Varianten durchgerechnet sind.

Den Umsatz herleiten

Der Umsatz ist die wichtigste und unsicherste Zahl. Leiten Sie ihn immer aus Menge und Preis her:

  • Dienstleistung: verkaufbare Stunden pro Monat mal Stundensatz. Rechnen Sie ehrlich mit Zeit für Akquise, Verwaltung, Urlaub und Krankheit. Selten lässt sich mehr als ein Teil der Arbeitszeit abrechnen.
  • Handel: Kunden pro Tag mal durchschnittlicher Bon mal Öffnungstage.
  • Handwerk und Produktion: Aufträge oder Stückzahlen pro Monat mal Durchschnittspreis, begrenzt durch Kapazität.

Der Preis selbst muss Ihre Kosten decken. Wie Sie einen auskömmlichen Stundensatz oder Verkaufspreis ermitteln, steht unter Preise kalkulieren. Planen Sie eine Anlaufkurve: Im ersten Jahr wird die Auslastung meist deutlich unter dem Zielwert liegen.

Kosten vollständig erfassen

Die Kostenseite wirkt einfacher als der Umsatz, ist aber voller Lücken. Gehen Sie jede Kostenart einzeln durch und holen Sie, wo möglich, Angebote ein:

  • Personal: Zum Bruttolohn kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen und die Beiträge zur Berufsgenossenschaft. Wer nur den Bruttolohn ansetzt, rechnet zu niedrig.
  • Versicherungen: Betriebshaftpflicht, gegebenenfalls Inhalts- und Berufshaftpflichtversicherung. Holen Sie Angebote ein, statt zu schätzen.
  • Beratung und Buchhaltung: Steuerberatung, Jahresabschluss, Lohnabrechnung. Gerade im ersten Jahr fallen hier höhere Kosten an.
  • Beiträge: Kammerbeiträge, Rundfunkbeitrag für Betriebsstätten, Verbandsbeiträge.
  • Kleinkram: Kontoführung, Software-Abos, Porto, Fachliteratur, Fortbildung. Einzeln gering, zusammen spürbar.

Planen Sie für das zweite und dritte Jahr moderate Kostensteigerungen ein, etwa bei Miete und Löhnen.

Abschreibungen richtig ansetzen

Investitionen erscheinen nicht mit dem vollen Kaufpreis, sondern verteilt über die Nutzungsdauer als Abschreibung. Für steuerliche Zwecke gibt die Finanzverwaltung Nutzungsdauern in den amtlichen Abschreibungstabellen vor. Für die Planung reicht eine realistische Schätzung, die Sie mit der Steuerberatung abstimmen. Geringwertige Wirtschaftsgüter können unter bestimmten Grenzen sofort abgeschrieben werden.

Ein Beispiel

Ein frei erfundenes, gerundetes Beispiel für eine Einzelunternehmerin mit einem kleinen Grafikbüro ohne Angestellte:

Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3
Umsatz 48.000 66.000 78.000
Fremdleistungen 4.000 5.000 6.000
Raum, Versicherungen, Verwaltung 9.000 9.500 10.000
Marketing 3.000 2.500 2.500
Abschreibungen 2.000 2.000 2.000
Zinsen 500 400 300
Gewinn vor Steuern 29.500 46.600 57.200
Lebenshaltung, Versicherungen, Vorsorge 30.000 31.000 32.000
Steuern geschätzt 2.000 6.500 9.500
Tilgung 3.000 3.000 3.000
Über- oder Unterdeckung -5.500 6.100 12.700

Im ersten Jahr fehlen 5.500 Euro. Diese Lücke muss der Kapitalbedarfsplan als Anlaufkosten abdecken, etwa aus Eigenkapital oder einer Förderung zum Lebensunterhalt. Ab dem zweiten Jahr trägt sich das Büro und baut Rücklagen auf. Genau diese Aussage wollen Bank und Förderstelle sehen.

Der Break-even

Der Break-even ist der Umsatz, bei dem Erlöse und Kosten gleich hoch sind. Er lässt sich so schätzen: Fixkosten geteilt durch den Anteil des Rohertrags am Umsatz. Bei 20.000 Euro Fixkosten im Jahr und einem Rohertragsanteil von 80 Prozent liegt der Break-even bei 25.000 Euro Umsatz. Für Einzelunternehmer ist ein zweiter Wert wichtiger: der Umsatz, bei dem zusätzlich Lebenshaltung, Versicherungen und Steuern gedeckt sind. Rechnen Sie beide aus.

Was Bank und Förderstelle an der Vorschau prüfen

Wer Ihre Rentabilitätsvorschau liest, sucht vor allem nach drei Dingen:

  1. Plausibilität der Umsätze: Passen Menge, Preis und Kapazität zusammen? Kann eine Person allein tatsächlich so viele Stunden abrechnen oder Aufträge abarbeiten?
  2. Kapitaldienstfähigkeit: Reicht der Gewinn, um Zinsen und Tilgung zu bezahlen und gleichzeitig den Lebensunterhalt zu decken? Bei Einzelunternehmen ist das die entscheidende Zahl.
  3. Konsistenz: Stimmen Abschreibungen mit den Investitionen im Kapitalbedarfsplan überein, Zinsen mit dem Finanzierungsplan und die Monatswerte mit dem Liquiditätsplan?

Hilfreich ist ein kurzer Text zu jeder größeren Annahme, der erklärt, woher die Zahl kommt. Viele Gründer setzen zusätzlich ein vorsichtiges Szenario daneben. Zeigt auch dieses noch eine Deckung, wirkt der Plan belastbar.

Typische Fehler

  • Umsatz ohne Herleitung: Eine Zahl ohne Menge, Preis und Quelle überzeugt niemanden.
  • Volle Auslastung ab Monat eins: Die Anlaufphase wird fast immer unterschätzt.
  • Tilgung als Kosten gebucht: Tilgung mindert den Kontostand, nicht den Gewinn. Sie gehört in den Liquiditätsplan und bei Einzelunternehmen in den zweiten Teil der Vorschau.
  • Investition statt Abschreibung: Der volle Kaufpreis im ersten Jahr verzerrt das Ergebnis.
  • Entnahmen vergessen: Ein Gewinn ist nicht das, was zum Leben bleibt. Krankenversicherung und Steuern kommen noch ab.
  • Keine Kostensteigerungen: Miete, Löhne und Versicherungen steigen über drei Jahre. Planen Sie moderate Erhöhungen ein.

Checkliste

  • Drei Planjahre, erstes Jahr mit Anlaufkurve
  • Umsatz aus Menge mal Preis hergeleitet und belegt
  • Alle Kostenarten vollständig, inklusive Versicherungen und Beratung
  • Investitionen als Abschreibung verteilt
  • Nur Zinsen, keine Tilgung in den Kosten
  • Bei Einzelunternehmen: Entnahmen, Krankenversicherung, Vorsorge und Steuern abgezogen
  • Break-even berechnet
  • Zahlen passen zu Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplan
Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Für wie viele Jahre wird die Rentabilitätsvorschau erstellt?
Üblich sind drei Jahre. Das erste Jahr wird oft zusätzlich monatlich oder quartalsweise aufgeschlüsselt, damit die Anlaufphase sichtbar wird. Banken und Förderstellen erwarten, dass spätestens im dritten Jahr ein Ergebnis erreicht wird, das Lebensunterhalt, Rücklagen und Kreditraten trägt.
Gehört mein eigenes Gehalt in die Rentabilitätsvorschau?
Bei einer GmbH oder UG ist das Geschäftsführergehalt ein normaler Personalaufwand. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es kein Gehalt der Inhaber. Hier zeigt die Vorschau zuerst den Gewinn und zieht danach die privaten Entnahmen für Lebenshaltung, Versicherungen und Steuern ab.
Wie begründe ich meine Umsatzplanung?
Leiten Sie den Umsatz aus Menge mal Preis her: wie viele Kunden, Aufträge oder Stunden pro Monat zu welchem Preis. Stützen Sie die Menge auf nachvollziehbare Quellen wie Vorverträge, Anfragen, Kapazitätsrechnung oder Branchenwerte von Kammern und Verbänden. Eine Anlaufkurve wirkt glaubwürdiger als volle Auslastung ab dem ersten Monat.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.