Erste Mitarbeiter und Arbeitsrecht
Vom Personalbedarf bis zum ersten Arbeitsvertrag: welche Pflichten Arbeitgeber haben und welche Regeln im Arbeitsrecht für kleine Betriebe gelten.
Die erste Einstellung ist ein Meilenstein. Sie entlastet, ermöglicht Wachstum und macht aus einer Ein-Personen-Firma einen Betrieb. Zugleich übernehmen Sie Verantwortung und eine Reihe neuer Pflichten. Dieser Bereich erklärt, wie Sie den Personalbedarf einschätzen, welche Beschäftigungsformen es gibt, was Sie als Arbeitgeber anmelden müssen und welche Grundregeln des Arbeitsrechts gelten.
Brauche ich wirklich Personal?
Bevor Sie einstellen, lohnt der Blick auf Alternativen: Lassen sich Aufgaben auslagern, an Freelancer vergeben oder durch Software vereinfachen? Personal lohnt sich, wenn Aufgaben dauerhaft anfallen, Sie selbst an der Kapazitätsgrenze sind und die zusätzlichen Kosten durch mehr Umsatz oder mehr Zeit für Ihre Kernarbeit gedeckt werden. Rechnen Sie mit den vollen Arbeitgeberkosten: Neben dem Bruttolohn kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beiträge zur Berufsgenossenschaft, Umlagen und Kosten für Arbeitsplatz und Ausstattung hinzu.
Beschäftigungsformen
- Vollzeit und Teilzeit: sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit allen Rechten und Pflichten.
- Minijob: geringfügige Beschäftigung bis zu einer gesetzlichen Verdienstgrenze, mit pauschalen Abgaben über die Minijob-Zentrale.
- Midijob: Beschäftigung im Übergangsbereich oberhalb der Minijob-Grenze mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.
- Werkstudenten und Praktikanten: eigene Regeln bei Sozialversicherung und Mindestlohn, je nach Art des Praktikums.
- Auszubildende: Ausbildungsbetriebe brauchen eine Eignung, die die Kammer prüft.
- Freie Mitarbeit: keine Anstellung, aber nur zulässig, wenn die Tätigkeit tatsächlich selbstständig ist.
Pflichten als Arbeitgeber
- Betriebsnummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden
- Beschäftigte bei der Krankenkasse anmelden, Minijobber bei der Minijob-Zentrale
- Lohnsteuer beim Finanzamt anmelden und abführen
- Sozialversicherungsbeiträge pünktlich zahlen
- Arbeitsbedingungen schriftlich festhalten
- Arbeitszeiten erfassen, Arbeitsschutz organisieren
Die Meldungen zur Sozialversicherung laufen elektronisch, in der Regel über eine Lohnabrechnungssoftware oder die Steuerkanzlei. Fehler oder verspätete Meldungen können Säumniszuschläge kosten. Lassen Sie sich die erste Abrechnung von Fachleuten erstellen oder prüfen.
Der Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag kann zwar formlos geschlossen werden, die wesentlichen Bedingungen müssen Sie nach dem Nachweisgesetz aber schriftlich festhalten und dem Beschäftigten aushändigen. Dazu gehören unter anderem Beginn, Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen. Eine Befristung ist nur schriftlich und vor Arbeitsbeginn wirksam. Nutzen Sie geprüfte Muster der Kammern oder lassen Sie den ersten Vertrag anwaltlich prüfen.
Grundregeln des Arbeitsrechts
Mindestlohn
Für fast alle Beschäftigten gilt der gesetzliche Mindestlohn, auch für Minijobber. Seine Höhe wird regelmäßig angepasst. Ausnahmen gibt es etwa für Auszubildende, die stattdessen eine Mindestausbildungsvergütung erhalten, und für bestimmte Praktika.
Arbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz begrenzt die tägliche Arbeitszeit, schreibt Pausen und Ruhezeiten vor und schränkt Sonn- und Feiertagsarbeit ein. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen.
Urlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, das entspricht 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Viele Arbeitgeber gewähren mehr, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein.
Probezeit und Kündigung
Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist üblich; in dieser Zeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist. Der allgemeine Kündigungsschutz greift erst in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern und nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Sonderkündigungsschutz, etwa für Schwangere, Eltern in Elternzeit und schwerbehinderte Menschen, gilt unabhängig von der Betriebsgröße.
Arbeitsschutz und Datenschutz
Arbeitgeber müssen Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen und Maßnahmen ergreifen. Die Berufsgenossenschaft unterstützt mit Branchenregeln. Personaldaten sind besonders schützenswert und dürfen nur für den Zweck des Arbeitsverhältnisses verarbeitet werden.
Mitarbeiter finden und halten
Kleine Betriebe konkurrieren um Fachkräfte mit großen Unternehmen. Punkten können sie mit flachen Hierarchien, Verantwortung, flexiblen Arbeitszeiten und einem guten Betriebsklima. Für die Suche eignen sich der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, Jobbörsen, regionale Netzwerke, Hochschulen und Empfehlungen. Bei der Einstellung bestimmter Personengruppen sind Zuschüsse der Agentur für Arbeit möglich; fragen Sie vor Vertragsschluss nach.
Wer Personal hält, spart Kosten für Suche und Einarbeitung. Klare Aufgaben, regelmäßiges Feedback, faire Bezahlung und Entwicklungsmöglichkeiten wirken oft stärker als einzelne Zusatzleistungen. Welche Versicherungen mit Personal dazukommen, steht unter Versicherungen für Selbstständige.
Offizielle Stellen, kurz kommentiert
- Minijob-Zentraleminijob-zentrale.de
Zentrale Stelle für Minijobs in Gewerbe und Privathaushalt. Erklärt Grenzen, Abgaben und das Meldeverfahren.
- Bundesagentur für Arbeit: Arbeitgeberarbeitsagentur.de
Betriebsnummern-Service, Arbeitgeber-Service für die Personalsuche und Informationen zu Förderleistungen bei der Einstellung.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherungdguv.de
Dachverband der Berufsgenossenschaften. Hier finden Sie heraus, welche Berufsgenossenschaft für Ihre Branche zuständig ist.
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Häufige Fragen
- Was muss ich vor der ersten Einstellung erledigen?
- Sie brauchen eine Betriebsnummer, die der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit vergibt, und eine Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Beim Finanzamt melden Sie sich für die Lohnsteuer an. Beschäftigte melden Sie bei ihrer Krankenkasse an, Minijobber bei der Minijob-Zentrale. Für die Lohnabrechnung nutzen viele Gründer eine Software oder eine Steuerkanzlei.
- Gilt der Kündigungsschutz auch in kleinen Betrieben?
- Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt erst in Betrieben mit mehr als zehn Arbeitnehmern, wobei Teilzeitkräfte anteilig zählen, und erst nach sechs Monaten Beschäftigung. Auch in Kleinbetrieben gelten aber Kündigungsfristen, der Sonderkündigungsschutz etwa für Schwangere und das Verbot willkürlicher oder diskriminierender Kündigungen.
- Darf ich Freelancer statt Angestellte beschäftigen?
- Ja, wenn die Zusammenarbeit tatsächlich selbstständig ist: eigene Arbeitszeit, eigene Mittel, keine Eingliederung in Ihre Organisation, mehrere Auftraggeber. Sonst droht Scheinselbstständigkeit mit Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen. Im Zweifel klärt das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.