Steuern und Buchführung für Gründer
Vom Fragebogen ans Finanzamt bis zur ersten Steuererklärung: welche Steuern anfallen und wie Sie die Buchführung im Griff behalten.
Steuern gehören zu den Themen, vor denen Gründer den meisten Respekt haben, und zu denen, bei denen Fehler am teuersten werden können. Das Grundprinzip ist aber überschaubar: sich rechtzeitig anmelden, die richtigen Steuerarten kennen, Belege ordentlich sammeln, Fristen einhalten und Geld für Steuerzahlungen zurücklegen. Diese Seite gibt den Überblick. Für die individuelle Planung ist eine Steuerberatung sinnvoll, besonders im ersten Jahr.
Anmeldung beim Finanzamt
Nach der Gewerbeanmeldung oder, bei freien Berufen, mit Aufnahme der Tätigkeit melden Sie sich beim Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Er wird elektronisch über ELSTER übermittelt. Darin geben Sie unter anderem an, welche Tätigkeit Sie ausüben, welchen Umsatz und Gewinn Sie im ersten und zweiten Jahr erwarten und ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen wollen. Aus diesen Angaben setzt das Finanzamt die Steuervorauszahlungen fest. Schätzen Sie realistisch: Zu hohe Werte belasten die Liquidität, zu niedrige führen später zu Nachzahlungen.
Die Steuerarten
Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
Gewinne von Einzelunternehmen und Personengesellschaften versteuern die Inhaber persönlich mit der Einkommensteuer, zusammen mit ihren übrigen Einkünften. Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG zahlen Körperschaftsteuer auf ihren Gewinn; was an Gesellschafter ausgeschüttet wird, ist dort noch einmal steuerpflichtig.
Gewerbesteuer
Gewerbetreibende zahlen Gewerbesteuer an die Gemeinde, deren Höhe vom Hebesatz abhängt. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag, und die gezahlte Gewerbesteuer wird bei ihnen teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet. Freie Berufe zahlen keine Gewerbesteuer.
Umsatzsteuer
Unternehmen stellen ihren Kunden in der Regel Umsatzsteuer in Rechnung und führen sie an das Finanzamt ab. Im Gegenzug können sie die Umsatzsteuer aus Eingangsrechnungen als Vorsteuer abziehen. Der Regelsteuersatz liegt bei 19 Prozent, für bestimmte Waren und Leistungen gilt der ermäßigte Satz von 7 Prozent, und manche Umsätze sind steuerfrei. Die Umsatzsteuer wird über Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich gemeldet und gezahlt, dazu kommt eine Jahreserklärung.
Kleinunternehmerregelung
Unternehmen mit geringem Umsatz können die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes wählen. Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus und geben in der Regel keine Voranmeldungen ab, können aber auch keine Vorsteuer abziehen. Maßgeblich sind gesetzliche Umsatzgrenzen für das Vorjahr und das laufende Jahr; wird die Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Regelung. Prüfen Sie die aktuellen Grenzen beim Finanzamt oder in ELSTER, bevor Sie sich entscheiden.
Buchführung und Gewinnermittlung
Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz
Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht nach Handelsrecht zur Buchführung verpflichtet sind und bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten, ermitteln ihren Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Sie stellt Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber und wird elektronisch mit der Anlage EÜR übermittelt. Kaufleute im Handelsregister oberhalb der Befreiungsgrenzen sowie alle Kapitalgesellschaften erstellen eine Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung.
Ordnung im Belegwesen
Jede Buchung braucht einen Beleg. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in digitaler Form (GoBD) verlangen, dass Aufzeichnungen vollständig, zeitnah, geordnet und unveränderbar sind. Eine Buchhaltungssoftware oder die Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei hilft dabei. Bücher, Abschlüsse und Belege müssen mehrere Jahre aufbewahrt werden; die genauen Fristen hängen von der Art der Unterlage ab.
E-Rechnung
Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen in Deutschland setzt sich die elektronische Rechnung in einem strukturierten Format durch. Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Die Pflicht, selbst E-Rechnungen auszustellen, wird schrittweise eingeführt. Eine PDF-Datei per E-Mail gilt dabei nicht als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Wählen Sie von Anfang an eine Rechnungssoftware, die die Formate beherrscht.
Liquidität und Controlling
Steuern werden oft Monate nach dem Umsatz fällig. Legen Sie deshalb einen festen Anteil jeder Einnahme auf ein separates Konto zurück, damit Vorauszahlungen und Nachzahlungen Sie nicht überraschen. Ein einfaches monatliches Controlling vergleicht Plan und Ist: Umsatz, Kosten, offene Forderungen und Kontostand. So erkennen Sie früh, wenn der Liquiditätsplan nicht aufgeht.
Zahlungsverkehr und Mahnwesen
Ein eigenes Geschäftskonto trennt private und betriebliche Zahlungen. Rechnungen müssen bestimmte Pflichtangaben enthalten, etwa Name und Anschrift beider Parteien, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsnummer, Leistungsdatum und Steuerbetrag oder einen Hinweis auf die Steuerbefreiung. Zahlt ein Kunde nicht, hilft ein klarer Ablauf: freundliche Erinnerung, Mahnung mit Frist und, wenn nötig, das gerichtliche Mahnverfahren.
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fristgerecht über ELSTER abgegeben
- Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung bewusst getroffen
- Geschäftskonto eröffnet, Rücklagenkonto für Steuern eingerichtet
- Rechnungsvorlage mit allen Pflichtangaben und E-Rechnungs-Fähigkeit
- Belege laufend erfasst und geordnet abgelegt
- Fristen für Voranmeldungen und Vorauszahlungen im Kalender
- Erstgespräch mit einer Steuerberatung geführt
Wann eine Steuerberatung sinnvoll ist
Spätestens bei der ersten Steuererklärung, bei einer GmbH oder UG, bei Personal und bei grenzüberschreitenden Geschäften lohnt sich professionelle Hilfe. Die Kosten sind Betriebsausgaben. Viele Gründer übernehmen die laufende Belegerfassung selbst und lassen Abschluss und Erklärungen von der Kanzlei machen.
Offizielle Stellen, kurz kommentiert
- ELSTERelster.de
Das Online-Portal der Steuerverwaltung. Hier geben Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen ab.
- Bundeszentralamt für Steuernbzst.de
Vergibt die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die Sie für Geschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten brauchen.
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Häufige Fragen
- Wann muss ich mich beim Finanzamt melden?
- Die Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit ist dem Finanzamt innerhalb eines Monats mitzuteilen. Das geschieht mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie elektronisch über ELSTER übermitteln. Gewerbetreibende melden zusätzlich ihr Gewerbe bei der Gemeinde an.
- Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?
- Sie lohnt sich vor allem, wenn Ihre Kunden Privatpersonen sind und wenig investiert wird: Sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und sparen Aufwand. Wer vor allem an Unternehmen verkauft oder am Anfang hohe Investitionen hat, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser, weil er sich die Vorsteuer erstatten lassen kann. Die Wahl bindet für mehrere Jahre.
- Brauche ich ein separates Geschäftskonto?
- Für Einzelunternehmen ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen, weil es private und betriebliche Zahlungen trennt und die Buchführung vereinfacht. Viele Banken verlangen für gewerbliche Nutzung ohnehin ein Geschäftskonto. Kapitalgesellschaften brauchen ein eigenes Konto.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.