Finanzierung

Bürgschaftsbank: Sicherheiten für Gründungskredite

Gute Idee, aber keine Sicherheiten? Wie die Bürgschaftsbanken der Länder einspringen, was eine Bürgschaft kostet und wie Sie sie beantragen.

Wer gründet, hat oft eine gute Idee und einen soliden Plan, aber keine Sicherheiten, die eine Bank für einen Kredit verlangt. Hier springen die Bürgschaftsbanken ein: Sie übernehmen einen Teil des Kreditrisikos, meist bis zu 80 Prozent, und machen damit eine Finanzierung möglich, die sonst an fehlenden Sicherheiten scheitern würde. Diese Seite erklärt, wie das funktioniert, was es kostet und wie Sie vorgehen.

Was eine Bürgschaftsbank ist

In jedem Bundesland gibt es eine Bürgschaftsbank. Sie sind keine gewöhnlichen Geschäftsbanken, sondern Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, getragen unter anderem von Kammern, Verbänden, Banken und Versicherungen. Sie arbeiten nicht gewinnorientiert und werden von Bund und Ländern durch Rückbürgschaften unterstützt. Ihr Zweck ist es, kleinen und mittleren Unternehmen und Gründern Kredite zu ermöglichen, für die ausreichende Sicherheiten fehlen.

Viele Bürgschaftsbanken arbeiten eng mit einer Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft im selben Land zusammen, die stille Beteiligungen anbietet. Für manche Vorhaben ist die Kombination aus Bürgschaft und Beteiligung sinnvoll.

So funktioniert eine Ausfallbürgschaft

Die Bürgschaftsbank verbürgt sich gegenüber Ihrer Bank für einen Teil des Kredits. Fällt der Kredit aus, zahlt sie der Bank den verbürgten Anteil. Für die Bank sinkt das Risiko, für Sie steigen die Chancen auf eine Zusage.

Beteiligte Rolle
Sie als Gründer Kreditnehmer, haften für den gesamten Kredit, meist auch persönlich
Hausbank gibt den Kredit und trägt den nicht verbürgten Teil des Risikos
Bürgschaftsbank verbürgt einen Teil des Kredits, häufig bis zu 80 Prozent
Bund und Land sichern die Bürgschaftsbank über Rückbürgschaften ab

Wichtig zu verstehen: Die Bürgschaft schützt die Bank, nicht Sie. Kommt es zum Ausfall, zahlt die Bürgschaftsbank an die Bank und kann sich dann an Sie halten. Ihre Rückzahlungspflicht bleibt bestehen.

Was verbürgt werden kann

Bürgschaften gibt es für Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Kontokorrentlinien, Avale und häufig auch für Leasing. Auch Übernahmen von Betrieben gehören zu den typischen Anwendungsfällen. Die Höchstbeträge und Bürgschaftsquoten legt jede Bürgschaftsbank selbst fest, im Rahmen der Vorgaben von Bund und Ländern.

Zwei Wege zur Bürgschaft

Über die Hausbank

Der klassische Weg: Sie beantragen einen Kredit bei Ihrer Bank. Wenn die Sicherheiten nicht reichen, stellt die Bank für Sie den Bürgschaftsantrag bei der Bürgschaftsbank. Die Bürgschaftsbank prüft Vorhaben und Person ebenfalls, oft mit einem persönlichen Gespräch. Nach der Bürgschaftszusage gewährt die Bank den Kredit.

Bürgschaft ohne Bank

In vielen Bundesländern können Gründer zuerst direkt zur Bürgschaftsbank gehen. Das Verfahren heißt häufig Bürgschaft ohne Bank, manche Länder haben eigene Programmnamen. Die Bürgschaftsbank prüft Ihren Businessplan und gibt eine befristete Zusage, mit der Sie anschließend eine Bank suchen. Vorteile:

  • Sie kommen mit einem bereits teilweise abgesicherten Vorhaben zur Bank.
  • Die positive Prüfung einer unabhängigen Stelle stärkt Ihre Glaubwürdigkeit.
  • Sie können mehrere Banken ansprechen, ohne bei jeder neu um Sicherheiten zu ringen.

Welche Varianten es in Ihrem Bundesland gibt und welche Höchstbeträge gelten, steht auf der Website Ihrer Bürgschaftsbank. Eine Übersicht über Förderbanken und Anlaufstellen nach Ländern finden Sie unter Beratung und Förderung nach Bundesland.

Was eine Bürgschaft kostet

Eine Bürgschaft ist nicht kostenlos. Üblich sind:

  • ein einmaliges Bearbeitungsentgelt, abhängig vom verbürgten Betrag,
  • eine laufende Bürgschaftsprovision pro Jahr, bezogen auf den jeweils verbürgten Betrag.

Die genauen Sätze unterscheiden sich je nach Land und Programm. Rechnen Sie die Kosten in den Kreditvergleich ein: Ein Kredit mit Bürgschaft ist teurer als ein Kredit mit eigenen Sicherheiten, aber oft die einzige Möglichkeit, überhaupt eine Finanzierung zu bekommen.

Bürgschaft oder Förderkredit mit Haftungsfreistellung?

Manche Förderkredite enthalten bereits eine Risikoentlastung für die Bank. Das StartGeld der KfW etwa kommt mit einer Haftungsfreistellung von 80 Prozent. Für kleinere Vorhaben kann das ausreichen, sodass keine zusätzliche Bürgschaft nötig ist. Bei größeren Summen, höherem Risiko oder Programmen ohne Haftungsfreistellung ist die Bürgschaftsbank die richtige Anlaufstelle. Ob sich ein bestimmter Förderkredit mit einer Bürgschaft kombinieren lässt, regeln die jeweiligen Programmbedingungen. Klären Sie das gemeinsam mit Bank und Bürgschaftsbank.

Was die Bürgschaftsbank prüft

Die Bürgschaftsbank will wissen, ob Ihr Vorhaben tragfähig ist und Sie den Kredit zurückzahlen können. Sie prüft:

  • den Businessplan mit Kapitalbedarf, Rentabilität und Liquidität,
  • Ihre fachliche und kaufmännische Qualifikation,
  • Ihre Bonität und Ihre private Vermögenssituation,
  • den Eigenanteil, den Sie selbst einbringen,
  • bei Übernahmen den Kaufpreis und die Zahlen des bisherigen Betriebs.

Die Prüfung ist gründlich, aber auch eine Chance: Bürgschaftsbanken sehen viele Gründungen und geben häufig wertvolle Hinweise, wo der Plan nachgebessert werden sollte.

Diese Unterlagen sollten bereitliegen

Ob Sie über die Hausbank kommen oder direkt zur Bürgschaftsbank gehen: Die Prüfung geht schneller, wenn die Unterlagen vollständig sind. Üblich sind:

Unterlage Hinweis
Businessplan mit Zusammenfassung, Markt, Wettbewerb und Zahlenteil für drei Jahre
Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan zeigt, welcher Kredit verbürgt werden soll und welcher Eigenanteil fließt
Lebenslauf und Nachweise Ausbildung, Berufserfahrung, Meisterbrief oder vergleichbare Qualifikation
Vermögensaufstellung privates Vermögen, Schulden, laufende Verpflichtungen
Angebote für die geplanten Investitionen
Bei Übernahmen Jahresabschlüsse des Betriebs, Kaufvertragsentwurf, Bewertung
Bei bestehenden Unternehmen aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung und letzte Abschlüsse

Fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Fragen Sie vor dem Gespräch nach, ob die Bürgschaftsbank eine eigene Checkliste oder ein Online-Formular für die Voranfrage anbietet. Viele Häuser haben beides.

Ablauf in Kürze

  1. Businessplan mit vollständigem Zahlenteil fertigstellen.
  2. Bei der Bürgschaftsbank des Bundeslandes informieren, ob es eine Bürgschaft ohne Bank gibt.
  3. Entweder Zusage direkt bei der Bürgschaftsbank einholen oder den Kreditantrag bei der Bank stellen und dort nach einer Bürgschaft fragen.
  4. Gespräch mit der Bürgschaftsbank führen und Unterlagen nachreichen.
  5. Nach der Bürgschaftszusage Kreditvertrag mit der Bank abschließen.
  6. Laufende Provision und Berichtspflichten beachten, etwa die Vorlage von Jahresabschlüssen.

Wann die Bürgschaftsbank nicht weiterhilft

Eine Bürgschaft löst ein bestimmtes Problem: fehlende Sicherheiten bei einem sonst tragfähigen Vorhaben. Andere Probleme löst sie nicht.

  • Kein tragfähiger Plan: Rechnet sich das Vorhaben nicht, wird auch die Bürgschaftsbank ablehnen. Sie prüft die Tragfähigkeit genauso streng wie eine Bank.
  • Negative Bonität: Erhebliche Zahlungsstörungen in der Vergangenheit sind meist ein Ausschlussgrund, unabhängig von der Qualität des Plans.
  • Fehlendes Eigenkapital: Eine Bürgschaft ersetzt kein Eigenkapital. Wer gar nichts einbringen kann, sollte zusätzlich über Beteiligungen oder Zuschüsse nachdenken.
  • Sehr kleine Beträge: Für wenige Tausend Euro ist der Aufwand oft unverhältnismäßig. Hier können Mikrokredite oder ein schrittweiser Start mit geringerem Bedarf sinnvoller sein.

Die Bürgschaftsbank vergibt selbst keine Kredite. Ohne eine Bank, die den Kredit am Ende auszahlt, nützt auch die beste Bürgschaftszusage nichts.

Typische Fehler

  • Zu spät an die Bürgschaft gedacht: Wer erst nach drei Absagen fragt, hat wertvolle Zeit verloren. Sprechen Sie das Thema beim ersten Bankgespräch an.
  • Kosten nicht eingerechnet: Bearbeitungsentgelt und Provision gehören in den Kapitalbedarfs- und den Rentabilitätsplan.
  • Kein Eigenanteil: Auch mit Bürgschaft erwarten Banken, dass Gründer selbst etwas einbringen, sei es Geld oder Sachwerte.
  • Persönliche Haftung unterschätzt: Die Bürgschaft entlastet die Bank, nicht Sie. Im Ernstfall haften Sie weiter.
  • Nur eine Bank gefragt: Mit einer Bürgschaftszusage lohnt es sich besonders, Angebote zu vergleichen.

Checkliste

  • Businessplan mit Zahlenteil vollständig
  • Website der Bürgschaftsbank des Bundeslandes geprüft
  • Option Bürgschaft ohne Bank geklärt
  • Eigenanteil und vorhandene Sicherheiten aufgelistet
  • Kosten der Bürgschaft im Plan berücksichtigt
  • Kombination mit Förderkredit und Haftungsfreistellung abgestimmt
  • Mehrere Banken angesprochen

Wie Bürgschaften in den Gesamtmix aus Eigenkapital, Förderkredit, Bankkredit und Beteiligung passen, zeigt die Übersicht Gründungsfinanzierung.

Linktipps

Offizielle Stellen, kurz kommentiert

  • Verband Deutscher Bürgschaftsbankenvdb-info.de

    Übersicht aller Bürgschaftsbanken in den Ländern mit Links zu ihren Programmen, Ansprechpartnern und Online-Anfragen.

  • Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.de

    Die Bürgschaftsprogramme der einzelnen Länder sind hier mit Konditionen und Förderbedingungen beschrieben.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ersetzt die Bürgschaft alle Sicherheiten?
Nein. Die Bürgschaft deckt nur einen Teil des Kredits ab, den Rest trägt die Bank selbst. Bürgschaftsbanken erwarten außerdem in der Regel, dass die Gründer persönlich für den Kredit mithaften und vorhandene Sicherheiten einbringen. Die Bürgschaft schließt die Lücke, ersetzt aber nicht jede Eigenleistung.
Was ist die Bürgschaft ohne Bank?
Bei diesem Verfahren, das viele Bürgschaftsbanken unter eigenen Namen anbieten, wenden Sie sich zuerst direkt an die Bürgschaftsbank. Sie prüft Ihr Vorhaben und gibt eine befristete Bürgschaftszusage. Mit dieser Zusage gehen Sie dann zur Bank. Das stärkt Ihre Verhandlungsposition, weil das Risiko bereits zum Teil abgesichert ist.
Lohnt sich eine Bürgschaft auch für kleine Kredite?
Das kommt auf das Programm an. Einige Bürgschaftsbanken haben Mindestbeträge oder besonders schlanke Verfahren für kleinere Kredite. Bei sehr kleinen Beträgen kann ein Förderkredit mit Haftungsfreistellung der einfachere Weg sein, weil er das Risiko der Bank ebenfalls senkt.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.