KfW-Gründerkredit StartGeld: Konditionen und Antrag
Der Förderkredit für kleinere Gründungen: was das StartGeld der KfW finanziert, warum die Haftungsfreistellung zählt und wie Sie den Antrag vorbereiten.
Das ERP-Gründerkredit StartGeld ist der Förderkredit der KfW für kleinere Gründungen und junge Unternehmen. Er finanziert Investitionen und Betriebsmittel, hat günstige Konditionen und eine Haftungsfreistellung, die der Hausbank 80 Prozent des Risikos abnimmt. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
Was ist das StartGeld?
Die KfW ist die Förderbank des Bundes. Unter dem Programmnamen ERP-Gründerkredit StartGeld, Programmnummer 067, vergibt sie Kredite an Menschen, die sich selbstständig machen, und an Unternehmen in den ersten Jahren. Das Geld stammt teils aus dem ERP-Sondervermögen, einer Förderquelle, die auf den Marshallplan zurückgeht. Für Sie zählt vor allem: Das StartGeld ist auf Gründer zugeschnitten, die wenig Sicherheiten und noch keine Geschäftszahlen vorweisen können.
Wer gefördert wird
Laut Merkblatt der KfW richtet sich das StartGeld an
- Gründerinnen und Gründer, die eine gewerbliche oder freiberufliche Existenz aufbauen,
- kleine Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt aktiv sind, gerechnet ab dem ersten Umsatz,
- Unternehmen, die die Größengrenzen der KfW für kleine Unternehmen einhalten.
Auch die Übernahme eines Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung kann gefördert werden. Die Gründer müssen die nötige fachliche und kaufmännische Qualifikation mitbringen und das Vorhaben in einem Businessplan darlegen. Gefördert werden Gründungen im Voll- und im Nebenerwerb; die genauen Bedingungen nennt das aktuelle Merkblatt.
Konditionen im Überblick
| Merkmal | StartGeld (067), Stand KfW-Produktseite 10/2026 |
|---|---|
| Kreditbetrag | bis 200.000 Euro, davon bis 80.000 Euro für Betriebsmittel, kein Mindestbetrag |
| Verwendung | Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Übernahme |
| Haftungsfreistellung | 80 Prozent für die durchleitende Bank |
| Laufzeit | bis 5 Jahre mit bis zu 1 tilgungsfreien Jahr oder bis 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Jahren |
| Zins | Festzins, aktueller Satz laut KfW-Konditionenübersicht |
| Antrag | über Bank oder Sparkasse vor Vorhabensbeginn |
Die KfW hat den Höchstbetrag angehoben; ältere Ratgeber nennen noch niedrigere Werte. Zinssätze ändern sich mit dem Kapitalmarkt. Verlassen Sie sich deshalb immer auf das aktuelle Merkblatt und die Konditionenübersicht der KfW.
Warum die Haftungsfreistellung so wichtig ist
Für Banken sind Gründungskredite riskant: keine Bilanzen, keine Erfahrungswerte, oft keine Sicherheiten. Die Haftungsfreistellung bedeutet, dass die KfW 80 Prozent eines Ausfalls trägt. Die Bank haftet nur für den Rest. Das macht auch kleine Kredite für Banken interessanter, bei denen der Prüfaufwand sonst in keinem Verhältnis zum Ertrag steht.
Trotzdem: Die Bank entscheidet selbst, ob sie den Antrag durchleitet. Sie prüft Businessplan, Person und Bonität. Reicht die Haftungsfreistellung nicht aus, um die Bank zu überzeugen, kann eine Ausfallbürgschaft helfen. Wie das funktioniert, erklärt der Beitrag zur Bürgschaftsbank. Ob eine Bürgschaft mit dem StartGeld kombiniert werden kann, hängt von den Programmbedingungen ab und sollte mit der Bank geklärt werden.
Der Antrag Schritt für Schritt
1. Kapitalbedarf ermitteln
Bevor Sie zur Bank gehen, muss klar sein, wie viel Geld Sie wofür brauchen. Der Kapitalbedarfsplan listet Investitionen, Gründungskosten, Warenlager, Anlaufkosten und eine Reserve. Die Summe zeigt, ob das StartGeld allein reicht oder mit Eigenkapital, Landesprogrammen oder weiteren Krediten kombiniert werden muss.
2. Businessplan und Unterlagen vorbereiten
Die Bank erwartet in der Regel:
- Businessplan mit Zahlenteil für drei Jahre,
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise,
- Angebote oder Kostenvoranschläge für Investitionen,
- Aufstellung über Vermögen, Schulden und laufende Verpflichtungen,
- bei bestehenden Unternehmen die bisherigen Geschäftszahlen.
3. Bankgespräch führen
Vereinbaren Sie einen Termin und sagen Sie ausdrücklich, dass Sie das StartGeld der KfW beantragen möchten. Nicht jede Filiale bietet das von sich aus an, weil die Bank an eigenen Krediten mehr verdient. Sprechen Sie im Zweifel mit mehreren Banken. Eine Ablehnung bei einer Bank bedeutet nicht, dass das Vorhaben nicht förderfähig ist.
4. Antrag vor Vorhabensbeginn
Die Bank stellt den Antrag bei der KfW. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss eingegangen sein, bevor Sie Verträge über die geförderten Investitionen abschließen. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nach den allgemeinen Förderregeln meist noch nicht als Beginn. Wer zu früh unterschreibt, riskiert die gesamte Förderung.
5. Zusage, Auszahlung, Verwendungsnachweis
Nach der Zusage schließen Sie den Kreditvertrag mit der Bank. Die Auszahlung erfolgt über die Bank. Die Mittel müssen für den beantragten Zweck verwendet werden, und die Bank kann Nachweise verlangen.
Was die Bank im Gespräch wissen will
Auch wenn die KfW den größten Teil des Risikos trägt, prüft die Bank Ihr Vorhaben so, als würde sie den Kredit selbst vergeben. Bereiten Sie sich auf diese Fragen vor:
- Warum Sie? Welche Ausbildung, Erfahrung und kaufmännischen Kenntnisse bringen Sie mit?
- Warum dieser Markt? Wer sind die Kunden, wer die Wettbewerber, und was unterscheidet Ihr Angebot?
- Woher kommt der Umsatz? Gibt es erste Aufträge, Vorverträge oder Anfragen?
- Wie viel bringen Sie selbst ein? Ein Eigenanteil zeigt, dass Sie selbst an das Vorhaben glauben.
- Was passiert im schlechten Fall? Wie lange reicht die Liquidität, wenn der Umsatz langsamer wächst?
Wer diese Fragen mit Zahlen beantworten kann, hat gute Chancen. Wer ausweicht, wird es auch mit Haftungsfreistellung schwer haben.
Wenn die Bank ablehnt
Eine Absage der Hausbank ist beim StartGeld häufiger, als viele erwarten, weil die Bank trotz Haftungsfreistellung einen Teil des Risikos und den gesamten Bearbeitungsaufwand trägt. Fragen Sie nach den Gründen und nutzen Sie die Antwort:
- Begründung einholen: Liegt es am Plan, an der Bonität, am fehlenden Eigenanteil oder an der Branche? Jede Ursache hat einen anderen Lösungsweg.
- Plan nachschärfen: Unklare Umsatzannahmen oder eine knappe Liquidität lassen sich oft mit Hilfe einer Gründungsberatung oder Kammer überarbeiten.
- Andere Bank ansprechen: Sparkassen, Genossenschaftsbanken und private Banken entscheiden unterschiedlich.
- Bürgschaftsbank einschalten: In vielen Ländern gibt sie eine Zusage, bevor Sie zur Bank gehen.
- Landesförderbank fragen: Manche Landesprogramme haben andere Zugangswege, teils mit direkter Beratung.
Die KfW selbst berät telefonisch zu ihren Programmen, entscheidet aber nicht über den Kredit. Das bleibt Sache der Bank.
Kombination mit anderen Hilfen
Das StartGeld lässt sich in vielen Fällen mit Eigenkapital, Zuschüssen zum Lebensunterhalt wie dem Gründungszuschuss und Beratungsförderung kombinieren. Bei der Kombination mit anderen Förderkrediten und Bürgschaften setzen die Programmbedingungen Grenzen, etwa damit dieselbe Investition nicht doppelt gefördert wird. Lassen Sie sich den Finanzierungsmix von der Bank oder der Förderberatung der KfW bestätigen, bevor Sie Anträge stellen.
StartGeld im Vergleich
| Option | Passt, wenn |
|---|---|
| StartGeld | kleiner bis mittlerer Bedarf, wenig Sicherheiten, Gründung oder junges Unternehmen |
| Programme der Landesförderbanken | Ihr Bundesland ein passendes Programm hat, teils mit günstigeren Konditionen |
| Weitere KfW- und ERP-Programme | höherer Bedarf oder Unternehmen, die über die StartGeld-Grenzen hinausgehen |
| Normaler Bankkredit | Sie ausreichend Sicherheiten haben und Flexibilität wichtiger ist als Konditionen |
| Mikrokredit | sehr kleine Beträge, bei denen Bankkredite zu aufwendig sind |
Welche Landesprogramme es gibt und wie sie sich kombinieren lassen, zeigt die Übersicht Fördermittel für Gründer. Wie Förderkredite in den Gesamtmix aus Eigenkapital, Bankkredit und Beteiligung passen, steht unter Gründungsfinanzierung.
Typische Fehler
- Verträge zu früh unterschrieben: Der häufigste und teuerste Fehler. Erst Antrag, dann Kauf-, Miet- oder Leasingvertrag.
- Nur Investitionen beantragt: Viele Gründer vergessen Betriebsmittel für die Anlaufphase und geraten nach wenigen Monaten in Engpässe.
- Unvorbereitet zur Bank: Ohne Businessplan, Angebote und Vermögensaufstellung wirkt das Gespräch unprofessionell.
- Bei der ersten Absage aufgegeben: Banken bewerten unterschiedlich. Ein zweites oder drittes Gespräch kann sich lohnen.
- Alte Konditionen geglaubt: Höchstbeträge und Zinsen ändern sich. Maßgeblich ist immer das aktuelle Merkblatt.
Checkliste StartGeld
- Kapitalbedarf vollständig ermittelt, inklusive Betriebsmittel und Reserve
- Businessplan mit Zahlenteil für drei Jahre
- Angebote für Investitionen eingeholt
- Vermögens- und Schuldenaufstellung vorbereitet
- Aktuelles Merkblatt und Zinsen der KfW geprüft
- Bank ausdrücklich nach StartGeld gefragt
- Antrag vor jeder Vertragsunterschrift gestellt
- Alternativen bei Landesförderbank und Bürgschaftsbank geprüft
Offizielle Stellen, kurz kommentiert
- KfW: ERP-Gründerkredit StartGeldkfw.de
Merkblatt, aktuelle Konditionen und Zinsen des Programms 067. Die Konditionen ändern sich regelmäßig und sind dort tagesaktuell veröffentlicht.
- Förderdatenbank des Bundesfoerderdatenbank.de
Hier finden Sie neben dem StartGeld auch die Programme der Landesförderbanken, die sich teils mit Bundesprogrammen kombinieren lassen.
Häufige Fragen
- Kann ich das StartGeld direkt bei der KfW beantragen?
- Nein. Die KfW vergibt ihre Gründungskredite nach dem Hausbankprinzip. Sie stellen den Antrag bei einer Bank oder Sparkasse, die ihn prüft und an die KfW weiterleitet. Die Bank bleibt Ihr Vertragspartner und trägt einen Teil des Risikos.
- Brauche ich für das StartGeld Sicherheiten?
- Die Haftungsfreistellung von 80 Prozent senkt das Risiko der Bank deutlich, deshalb sind Banken bei der Besicherung oft entgegenkommender als bei normalen Krediten. Ob und welche Sicherheiten verlangt werden, entscheidet aber die Bank, denn sie haftet für den verbleibenden Teil selbst.
- Gilt eine Vertragsunterschrift schon als Vorhabensbeginn?
- In der Regel ja. Als Beginn gilt meist der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, der der Ausführung zuzurechnen ist. Planungsleistungen und Beratung gelten üblicherweise nicht als Beginn. Stellen Sie den Antrag deshalb, bevor Sie Kauf-, Miet- oder Leasingverträge unterschreiben, und klären Sie Grenzfälle mit der Bank.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.