Geschäftsidee

Unternehmensnachfolge: einen Betrieb übernehmen

Kunden, Personal und Ausstattung sind schon da: wie Sie einen passenden Betrieb finden, prüfen, bewerten und die Übernahme finanzieren, ohne in Haftungsfallen zu tappen.

Einen bestehenden Betrieb zu übernehmen ist eine echte Alternative zur Neugründung: Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und Ausstattung sind vorhanden, und der Umsatz lässt sich anhand der Bücher prüfen. Der Weg führt über die Suche, eine gründliche Prüfung, die Bewertung, den Kaufvertrag und eine geplante Übergabe. Am meisten Geld verlieren Nachfolger durch zu wenig Prüfung, durch übersehene Haftung und durch einen Betrieb, der ohne den Vorgänger nicht funktioniert.

Wie sich die Nachfolge zu anderen Gründungswegen verhält, zeigt der Bereich Geschäftsidee finden und prüfen.

Wann eine Übernahme sinnvoll ist

Eine Nachfolge passt zu Ihnen, wenn Sie Branchenerfahrung mitbringen, Personal führen wollen und bereit sind, mehr Kapital zu Beginn einzusetzen. Sie ist weniger geeignet, wenn Sie ein völlig neues Konzept umsetzen wollen, denn ein laufender Betrieb hat gewachsene Strukturen und Erwartungen von Kunden und Belegschaft.

Kriterium Übernahme Neugründung
Umsatz ab dem ersten Tag in der Regel ja nein, muss aufgebaut werden
Kapitalbedarf zu Beginn oft hoch durch Kaufpreis abhängig vom Konzept
Prüfbarkeit Zahlen der Vergangenheit vorhanden nur Planzahlen
Gestaltungsfreiheit eingeschränkt groß
Personal vorhanden, geht in der Regel mit über muss gesucht werden
Risiken Altlasten, Abhängigkeit vom Vorgänger Marktakzeptanz unbekannt

Der Ablauf in sechs Schritten

1. Suchprofil festlegen

Branche, Region, Größe, Budget und Ihre eigene Rolle: Je klarer das Profil, desto schneller lassen sich Angebote aussortieren. Legen Sie auch fest, welchen Kaufpreis und welche Finanzierung Sie realistisch stemmen können.

2. Betriebe finden

Übliche Wege sind:

  • die öffentliche Unternehmensbörse nexxt-change
  • Nachfolgeberater der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern
  • Steuerberater, Banken und Branchenverbände, die von Abgabewünschen erfahren
  • eigene Ansprache von Inhabern im passenden Alter, etwa bei Lieferanten oder Kunden, die Sie kennen

Viele Nachfolgen werden nie öffentlich ausgeschrieben. Netzwerk und Direktansprache sind deshalb oft ergiebiger als Börsen.

3. Den Betrieb gründlich prüfen

Nach einer Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten Sie Einblick in die Unterlagen. Diese Prüfung, im Fachjargon Due Diligence, sollte mindestens umfassen:

Bereich Was Sie prüfen
Finanzen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen der letzten Jahre, Entwicklung von Umsatz und Ergebnis, Sonderfaktoren
Kunden Abhängigkeit von wenigen Großkunden, Vertragslaufzeiten, persönliche Bindung an den Inhaber
Personal Arbeitsverträge, Altersstruktur, Schlüsselkräfte, Zusagen zur Altersversorgung
Verträge Miete, Leasing, Lieferverträge, Kündigungsrechte bei Inhaberwechsel
Anlagen Zustand und Wert von Maschinen, Fahrzeugen und Einrichtung, Investitionsstau
Recht Genehmigungen, laufende Streitigkeiten, Gewährleistungsfälle
Steuern offene Prüfungen, Nachzahlungsrisiken
Umwelt mögliche Bodenbelastungen bei Werkstätten und Produktionsbetrieben

Bei Betrieben mit viel Technik lohnt sich ein unabhängiges Gutachten über Wert und Zustand der Maschinen. Warum das bei Übernahmen oft über mehrere tausend Euro Kaufpreis entscheidet, erklärt der Abschnitt zur Bewertung von Betriebsausstattung und Maschinen auf der Startseite.

4. Den Kaufpreis ermitteln

Für kleine und mittlere Betriebe sind ertragsorientierte Verfahren üblich: Der Wert ergibt sich aus den Gewinnen, die der Betrieb künftig voraussichtlich erzielt. Wichtig ist dabei ein bereinigter Gewinn. Das heißt, Sie rechnen Sondereffekte heraus und setzen ein angemessenes Gehalt für die eigene Arbeitskraft an, denn ein Inhaber, der ohne Lohn arbeitet, lässt den Gewinn höher erscheinen.

Ergänzend wird oft der Substanzwert betrachtet, also der Wert der vorhandenen Wirtschaftsgüter. Im Handwerk gibt es mit dem AWH-Standard ein eigenes Bewertungsverfahren der Handwerkskammern. Branchenübliche Multiplikatoren können eine Orientierung geben, ersetzen aber keine Bewertung. Am Ende ist der Preis Verhandlungssache. Er muss sich aus den Erträgen finanzieren lassen.

5. Kaufvertrag und Deal-Struktur

Grundsätzlich gibt es zwei Wege:

Merkmal Asset Deal Share Deal
Was gekauft wird einzelne Wirtschaftsgüter, Kundenstamm, Name Anteile an einer GmbH oder UG
Verträge müssen meist einzeln übertragen werden bleiben bei der Gesellschaft
Altverbindlichkeiten bleiben grundsätzlich beim Verkäufer, mit Ausnahmen bleiben in der Gesellschaft, also wirtschaftlich bei Ihnen
Steuerlich für Käufer Kaufpreis kann über Abschreibungen wirken Anteile werden nicht laufend abgeschrieben
Typisch bei Einzelunternehmen, Personengesellschaften Kapitalgesellschaften

Auch beim Asset Deal gibt es Haftungsrisiken: Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB über. Wer ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet nach § 25 HGB für Altverbindlichkeiten, sofern das nicht ausgeschlossen und veröffentlicht wird. Und nach § 75 AO kann der Erwerber für bestimmte betriebliche Steuern haften. Ein Kaufvertrag braucht deshalb klare Garantien des Verkäufers und eine fachkundige Prüfung durch Rechtsanwalt und Steuerberater.

6. Übergabe planen

Vereinbaren Sie eine Übergangsphase, in der der bisherige Inhaber Sie bei Kunden, Lieferanten und Personal einführt. Legen Sie Dauer, Rolle und Vergütung schriftlich fest. Informieren Sie Belegschaft und Schlüsselkunden geplant und gemeinsam, statt Gerüchte entstehen zu lassen.

Die Verhandlung mit dem Verkäufer

Für viele Inhaber ist der Verkauf ihres Betriebs mehr als ein Geschäft. Sie haben ihn über Jahrzehnte aufgebaut und wollen ihn in guten Händen wissen. Das prägt die Verhandlung: Ein Nachfolger, der Respekt für das Erreichte zeigt und seine Pläne offen erklärt, hat oft bessere Karten als ein Bieter, der nur über den Preis spricht.

Gleichzeitig liegen die Vorstellungen zum Kaufpreis häufig weit auseinander, weil Inhaber ihre Lebensleistung bewerten und Käufer die künftigen Erträge. Hilfreich sind eine nachvollziehbare Bewertung, die beide Seiten verstehen, und Gestaltungsmittel, die die Lücke überbrücken, etwa ein Verkäuferdarlehen oder ein erfolgsabhängiger Kaufpreisanteil. Halten Sie Absprachen schon früh in einer schriftlichen Absichtserklärung fest, auch wenn sie noch nicht bindend ist. So wird sichtbar, ob Sie über die gleichen Punkte sprechen.

Die Übernahme finanzieren

Für den Kaufpreis und die Anlaufphase kombinieren Nachfolger meist mehrere Quellen. Einen Überblick über alle Wege gibt der Bereich Finanzierung.

  • Eigenkapital: Banken erwarten in der Regel einen eigenen Anteil.
  • Bankkredit mit Förderkredit: Förderkredite der KfW, etwa das KfW-StartGeld für kleinere Vorhaben, und der Landesförderbanken stehen grundsätzlich auch für Übernahmen zur Verfügung. Beantragt wird über die Hausbank, und zwar vor dem Kauf.
  • Bürgschaft: Fehlen Sicherheiten, kann eine Bürgschaftsbank einen Teil des Kreditrisikos übernehmen.
  • Verkäuferdarlehen: Der Verkäufer stundet einen Teil des Kaufpreises. Das zeigt zugleich, dass er an den Fortbestand glaubt.
  • Erfolgsabhängiger Kaufpreisanteil: Ein Teil wird nur gezahlt, wenn bestimmte Ziele erreicht werden.

Welche Programme in Ihrem Land zusätzlich in Frage kommen, steht auf der Seite Gründung nach Bundesland.

Typische Fehler

  • Zu wenig geprüft: Aus Sorge, den Verkäufer zu verärgern, werden Unterlagen nicht angefordert.
  • Unbereinigte Gewinne: Der Kaufpreis basiert auf einem Gewinn, in dem die Arbeit des Inhabers nicht bezahlt ist.
  • Investitionsstau übersehen: Alte Maschinen und Fahrzeuge müssen kurz nach der Übernahme ersetzt werden.
  • Abhängigkeit vom Vorgänger: Kunden kaufen beim Inhaber, nicht beim Betrieb.
  • Finanzierung zu knapp: Kaufpreis gedeckt, aber keine Reserve für Anlaufverluste und Investitionen.
  • Förderkredit zu spät: Der Vertrag ist unterschrieben, bevor der Förderantrag gestellt wurde.
  • Genehmigungen vergessen: Personengebundene Erlaubnisse fehlen am ersten Tag.

Checkliste Betriebsübernahme

  • Suchprofil mit Branche, Region, Größe und Budget erstellt
  • Nachfolgeberatung bei IHK oder Handwerkskammer genutzt
  • Vertraulichkeitsvereinbarung vor Einsicht in Unterlagen
  • Jahresabschlüsse, Verträge, Personal und Anlagen geprüft
  • Zustand und Wert der Maschinen unabhängig bewertet
  • Gewinn bereinigt und Kaufpreis aus Erträgen hergeleitet
  • Asset Deal oder Share Deal mit Steuerberater abgewogen
  • Haftung nach § 613a BGB, § 25 HGB und § 75 AO berücksichtigt
  • Finanzierung mit Förderkredit vor Vertragsschluss beantragt
  • Personengebundene Genehmigungen neu beantragt
  • Übergangsphase mit dem bisherigen Inhaber vertraglich geregelt
Linktipps

Offizielle Stellen, kurz kommentiert

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist eine Übernahme weniger riskant als eine Neugründung?
Häufig ja, weil Umsatz, Kunden und Abläufe schon vorhanden sind und sich prüfen lassen. Dafür ist der Kapitalbedarf zu Beginn meist höher, und Sie übernehmen auch Schwächen des Betriebs. Ob das Risiko geringer ist, hängt vor allem davon ab, wie gründlich Sie vor dem Kauf prüfen und wie stark der Betrieb an der Person des bisherigen Inhabers hängt.
Muss ich alle Mitarbeiter übernehmen?
Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber über, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB mit allen Rechten und Pflichten auf ihn über. Eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Beschäftigte können dem Übergang widersprechen. Beim Kauf von Gesellschaftsanteilen bleibt die Gesellschaft ohnehin Arbeitgeberin.
Wie lange dauert eine Nachfolge?
Von der ersten Suche bis zur vollständigen Übergabe vergehen oft ein bis mehrere Jahre. Allein Prüfung, Verhandlung und Finanzierung brauchen meist mehrere Monate. Planen Sie zusätzlich eine Einarbeitungsphase mit dem bisherigen Inhaber ein.
Gehen Genehmigungen des Vorgängers auf mich über?
Nicht automatisch. Viele Erlaubnisse sind an die Person gebunden, etwa im Gaststättenrecht, im Bewachungsgewerbe oder bei zulassungspflichtigen Handwerken mit Meisterpflicht. Klären Sie bei den zuständigen Behörden und Kammern früh, welche Erlaubnisse Sie selbst neu brauchen.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.