Krankenversicherung für Selbstständige: gesetzlich oder privat?
Freiwillig gesetzlich oder privat: wie die Beiträge berechnet werden, was Krankengeld kostet und warum die Entscheidung langfristig wirkt.
Selbstständige müssen sich selbst krankenversichern, und sie haben dabei die Wahl: freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder in der privaten Krankenversicherung (PKV). In der GKV zahlen Sie einen einkommensabhängigen Beitrag mit einem Mindestbetrag, in der PKV eine Prämie nach Alter, Gesundheit und Tarif. Die Entscheidung wirkt über Jahrzehnte, denn der Weg zurück aus der PKV ist eng.
Wie Krankenversicherung, Rente und betriebliche Policen zusammenspielen, zeigt die Übersicht Versicherungen für Gründer. Diese Seite geht auf die Krankenversicherung im Detail ein.
Die Ausgangslage bei der Gründung
Wer aus einer Anstellung kommt, war bisher meist pflichtversichert, und der Arbeitgeber hat die Hälfte gezahlt. Mit der hauptberuflichen Selbstständigkeit endet die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer. Die Mitgliedschaft in der Kasse läuft dann in der Regel automatisch als freiwillige Versicherung weiter, wenn Sie nicht aktiv austreten und eine andere Absicherung nachweisen. Den Beitrag tragen Sie ab jetzt vollständig selbst.
Melden Sie Ihrer Krankenkasse den Beginn der Selbstständigkeit. Sie fragt dann Ihr voraussichtliches Einkommen ab und setzt den Beitrag fest.
Für Künstler und Publizisten gilt eine Sonderregel: Sie sind über die Künstlersozialkasse versichert und zahlen ähnlich wie Arbeitnehmer nur etwa die Hälfte der Beiträge.
Die gesetzliche Krankenversicherung
Wie der Beitrag berechnet wird
Bei freiwillig Versicherten zählen alle Einnahmen zum Lebensunterhalt: der Gewinn aus der Selbstständigkeit, aber auch Mieteinnahmen oder Kapitalerträge. Darauf werden fällig:
- der allgemeine Beitragssatz oder, wenn Sie auf Krankengeld verzichten, der ermäßigte Beitragssatz,
- der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, der von Kasse zu Kasse unterschiedlich ist,
- der Beitrag zur Pflegeversicherung, für Kinderlose mit einem Zuschlag.
Nach oben ist der Beitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Nach unten gilt eine Mindestbemessungsgrundlage, die 2026 bei rund 1.318 Euro im Monat liegt. Wer weniger verdient, zahlt trotzdem den Beitrag auf diesen Betrag. Für Gründer mit geringem Anfangseinkommen ist das oft der größte Posten unter den Fixkosten.
Vorläufig und endgültig
Weil der Gewinn erst nach dem Jahr feststeht, setzt die Kasse den Beitrag zunächst vorläufig fest. Grundlage ist der letzte Einkommensteuerbescheid oder, bei Gründern, eine Schätzung. Liegt der Steuerbescheid für das Jahr vor, wird endgültig abgerechnet. Das kann zu einer Erstattung führen, aber auch zu einer Nachzahlung. Reichen Sie den Steuerbescheid fristgerecht ein. Wer das versäumt, riskiert, dass die Kasse den Höchstbeitrag ansetzt.
Krankengeld
Selbstständige haben in der GKV nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld. Sie können ihn durch eine Wahlerklärung erwerben; dann zahlen Sie den allgemeinen statt des ermäßigten Beitragssatzes, und Krankengeld gibt es ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Viele Kassen bieten zusätzlich Wahltarife an, die früher zahlen. Prüfen Sie, wie lange Sie einen Ausfall aus Rücklagen überbrücken könnten.
Familie
Ehepartner und Kinder ohne eigenes nennenswertes Einkommen können in der GKV beitragsfrei mitversichert sein. Für Familien ist das ein starkes Argument.
Die private Krankenversicherung
Wie die Prämie entsteht
In der PKV zahlen Sie für einen vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Die Prämie hängt vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand bei Vertragsschluss und vom Tarif ab, nicht vom Einkommen. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Jede Person wird einzeln versichert, auch Kinder.
Ein Teil der Prämie wird als Alterungsrückstellung angespart, um Beitragssteigerungen im Alter zu dämpfen. Trotzdem steigen Prämien im Lauf der Jahre, etwa durch medizinische Kostenentwicklung.
Wann die PKV attraktiv sein kann
Für junge, gesunde Selbstständige ohne Familie mit gutem Einkommen ist die PKV am Anfang oft günstiger als die GKV. Dazu kommen je nach Tarif Leistungen, die über den Katalog der GKV hinausgehen. Der Vergleich darf aber nicht beim Beitrag im ersten Jahr stehen bleiben.
Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung
Mit der Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung geregelt. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt den Pflegebeitrag zusammen mit dem Krankenkassenbeitrag an seine Kasse. Wer sich privat krankenversichert, muss zusätzlich eine private Pflegepflichtversicherung abschließen, in der Regel beim selben Versicherer. Auch dieser Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab. Rechnen Sie ihn beim Vergleich von GKV und PKV immer mit, sonst wirkt das private Angebot günstiger, als es ist.
Wenn das Einkommen schwankt
Gerade in den ersten Jahren schwankt der Gewinn stark. In der GKV können Sie eine Anpassung der vorläufigen Beiträge beantragen, wenn Ihr Einkommen voraussichtlich deutlich unter der Schätzung liegt. Dafür verlangt die Kasse Nachweise, etwa eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine Erklärung der Steuerberatung. Die endgültige Abrechnung kommt trotzdem mit dem Steuerbescheid.
In der PKV ändert sich die Prämie nicht mit dem Einkommen. Sinkt der Umsatz, bleibt der Beitrag gleich. Viele Versicherer bieten Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens an, die den Beitrag senken können, meist mit weniger Leistung. Prüfen Sie vor Vertragsschluss, welche Optionen der Tarif in schlechten Zeiten lässt.
Die gesetzliche Kasse können Sie unter Einhaltung der gesetzlichen Bindungsfrist und Kündigungsfrist wechseln. Weil sich die Zusatzbeiträge unterscheiden, kann sich ein Vergleich lohnen. Der Leistungskatalog ist weitgehend gleich, Unterschiede gibt es bei Zusatzleistungen und Wahltarifen.
GKV und PKV im Vergleich
| Merkmal | Gesetzlich (freiwillig) | Privat |
|---|---|---|
| Beitragsgrundlage | Einnahmen, mit Mindest- und Höchstgrenze | Alter, Gesundheit, Tarif |
| Familie | Mitversicherung oft beitragsfrei | jede Person zahlt eigene Prämie |
| Gesundheitsprüfung | keine | ja, bei Vertragsschluss |
| Leistungen | gesetzlicher Katalog | vertraglich vereinbart |
| Einkommensausfall | Krankengeld mit Wahlerklärung oder Wahltarif | Krankentagegeld als Baustein |
| Bei sinkendem Einkommen | Beitrag sinkt bis zum Mindestbeitrag | Prämie bleibt |
| Rückweg | Wechsel in die PKV grundsätzlich möglich | Rückkehr in die GKV nur unter engen Voraussetzungen |
Die Rückkehr in die GKV
Der wichtigste Punkt vor einem Wechsel in die PKV: Er ist praktisch eine Einbahnstraße. Zurück in die GKV kommen Sie in der Regel nur, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden, etwa durch eine Anstellung mit einem Gehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Ab dem 55. Lebensjahr ist auch das weitgehend ausgeschlossen, wenn Sie in den Jahren davor nicht gesetzlich versichert waren. Wer gründet, sollte deshalb auch an den Fall denken, dass die Selbstständigkeit nicht trägt.
Krankenversicherung im Businessplan
Der Beitrag gehört in die Planung, nicht erst in den Alltag. In der Rentabilitätsvorschau zählt er bei Einzelunternehmern zu den privaten Entnahmen, die der Gewinn mindestens decken muss. Rechnen Sie mit dem Mindestbeitrag, wenn der Anfang schwach wird, und mit einer Nachzahlung, wenn das erste Jahr besser läuft als geschätzt. Weil auch die Altersvorsorge auf Sie zukommt, lohnt der Blick auf die Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.
Beratung vor der Entscheidung
Lassen Sie sich vor einem Wechsel in die PKV nicht nur von einer Seite beraten. Gesetzliche Kassen erklären Beitragsberechnung und Wahltarife, Versicherungsberater gegen Honorar und Verbraucherzentralen geben eine anbieterunabhängige Einschätzung. Wichtig sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu Vorerkrankungen in einem PKV-Antrag. Falsche oder fehlende Angaben können den Versicherungsschutz später gefährden.
Typische Fehler
- Nur den Startbeitrag verglichen: Die PKV wirkt günstig, solange Sie jung sind. Familie, Alter und Einkommensschwankungen verändern die Rechnung.
- Einkommen zu niedrig geschätzt: Die vorläufige Festsetzung ist niedrig, die Nachzahlung nach dem Steuerbescheid trifft die Liquidität.
- Steuerbescheid nicht eingereicht: Die Kasse setzt dann im Zweifel den Höchstbeitrag an.
- Kein Schutz bei Krankheit: Ohne Krankengeld oder Krankentagegeld fällt das Einkommen ab dem ersten Tag weg.
- Nebenberuflich nicht gemeldet: Die Kasse muss prüfen können, ob die Selbstständigkeit Haupt- oder Nebenberuf ist.
Checkliste Krankenversicherung
- Beginn der Selbstständigkeit der Krankenkasse gemeldet
- Einkommensschätzung mit dem Businessplan abgeglichen
- Mindestbeitrag und mögliche Nachzahlung im Liquiditätsplan
- Entscheidung über Krankengeld oder Krankentagegeld getroffen
- Familiensituation in den Vergleich einbezogen
- Rückkehrmöglichkeit in die GKV vor einem Wechsel geprüft
- Steuerbescheid nach Erhalt an die Kasse weitergeleitet
Offizielle Stellen, kurz kommentiert
- Bundesministerium für Gesundheitbundesgesundheitsministerium.de
Informationen zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sowie zu den aktuellen Rechengrößen.
- Sozialgesetzbuch V, § 240gesetze-im-internet.de
Die Regelung zur Beitragsbemessung freiwillig Versicherter, einschließlich Mindestbemessungsgrundlage und vorläufiger Festsetzung.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung?
- Der Beitrag wird mindestens aus einer gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage berechnet, die 2026 bei rund 1.318 Euro im Monat liegt. Daraus ergibt sich zusammen mit dem Zusatzbeitrag der Kasse und der Pflegeversicherung ein Mindestbeitrag, der je nach Kasse und persönlicher Situation meist im Bereich von gut 250 bis knapp 300 Euro im Monat liegt. Wer mehr verdient, zahlt entsprechend mehr, bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
- Bleibe ich bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit über meinen Arbeitgeber versichert?
- In der Regel ja, wenn die Anstellung Ihr Hauptberuf bleibt. Dann sind Sie weiter als Arbeitnehmer pflichtversichert, und das Einkommen aus der Selbstständigkeit ist in der Krankenversicherung normalerweise nicht beitragspflichtig. Die Krankenkasse prüft aber, ob die Selbstständigkeit nach Zeitaufwand und Einkommen nicht doch hauptberuflich ist. Melden Sie die Tätigkeit deshalb Ihrer Kasse.
- Was passiert, wenn mein Einkommen im ersten Jahr niedriger ist als geschätzt?
- Die gesetzliche Kasse setzt den Beitrag zunächst vorläufig fest, bei Gründern auf Grundlage einer Schätzung. Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, wird der Beitrag endgültig festgesetzt. Zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet, zu wenig gezahlte nachgefordert.
- Brauche ich als Selbstständiger Krankengeld?
- Für die meisten Selbstständigen ist eine Absicherung des Einkommensausfalls wichtig, weil niemand sonst zahlt, wenn Sie krank sind. In der GKV erhalten Sie Krankengeld nur mit einer Wahlerklärung oder einem Wahltarif, in der PKV über eine Krankentagegeldversicherung. Wie viel Absicherung nötig ist, hängt von Rücklagen und Fixkosten ab.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Die Inhalte sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch Steuerberatung, Rechtsanwalt, Kammer oder Förderbank.